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Eheschließung

Für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt des Wohnortes zuständig. Stammen die Partner aus verschiedenen Gemeinden, kann eines der beiden Standesämter gewählt werden. Die Ehe selbst kann dann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.
Die Anmeldung zur Eheschließung ist frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin möglich und sollte zweckmäßigerweise durch beide Partner erfolgen. Ist ein Partner jedoch verhindert, kann eine Ermächtigung vorgelegt werden. Der entsprechende formelle Vordruck der Beitrittserklärung ist als nicht barrierefreie pdf-Datei beigefügt.

Die Unterlagen, die für die Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, richten sich nach dem Familienstand und der Nationalität der Brautleute. Welche Unterlagen im Einzelfall beizubringen sind, kann im Standesamt erfragt werden.

Um eine Anmeldung zur Eheschließung vornehmen zu können, sollte telefonisch ein Termin vereinbart werden.

Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte telefonisch oder per eMail an einen der zuständigen Sachbearbeiter.

Informationen auf einen Blick

Gebühren
  • Anmeldung zur Eheschließung: 40,00 Euro
  • Anmeldung zur Eheschließung bei Beteiligung ausländischer Staatsangehörigkeit: 66,00 Euro
  • Heiratsurkunde 10,00 Euro
  • Stammbücher können ab 16,00 Euro erworben werden.
  • Für Trauungen im Mühlenturm wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 70 Euro erhoben.
  • Trauungen im Katharinenkeller werden mit zusätzlich 120 Euro in Rechnung gestellt.
  • Ferner können diverse Service-Pakete gebucht werden. Weitere Informationen finden sie unter dem Link "Heiraten in Kranenburg".
  • Für die Eheschließung in einem anderen Ort als der Wohnort werden bei beiden Standesämtern Gebühren fällig.
Zugeordnete Lebenslagen
  • Familie,
  • Heiraten

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