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Fischereischein

Um in Deutschland angeln zu dürfen, muss man in Besitz eines gültigen Fischereischeines sein.

Im BürgerService werden Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine ausgestellt.

Jugendfischereischeine werden an Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren vergeben. Wer im Besitz eines Jugendfischereischeines ist, darf nur in Begleitung einer Person, die eine Fischereiprüfung abgelegt hat und im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist, angeln.

Um den Jahres- oder Fünfjahresfischereischein zu erhalten, benötigen Sie die erfolgreich abgeschlossene Fischereiprüfung und müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben. Ab 16 Jahren muss eine Prüfung abgelegt werden. Anmeldung zur Prüfung ist ab 13 Jahren bei der Kreisverwaltung Kleve (Telefon: 02821/85-0) möglich. Vorbereitungskurse und Lehrgänge zur Prüfung werden vom Angelsportverein Kleve-Rindern (Telefon: 02821/78837) angeboten.

Eine Ausnahme besteht für Personen, die nicht länger als 1 Jahr für einen Aufenthalt in der BRD gemeldet sind (beispielsweise Niederländer deren Wohnsitz sich in den Niederlanden befindet). Ihnen kann auch ohne Fischerprüfung ein Jahresfischereischein erteilt werden, wenn sie auf eine andere Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse (zum Beispiel Vergunning Sportvisakte) nachweisen.

Der Jahres- bzw. Jugendfischereischein ist jeweils bis zum Ende des laufenden Jahres gültig.

Zur Ablösung einer bisherigen Erlassregelung in Nordrhein-Westfalen wurde der Sonderfischereischein eingeführt. Der Sonderfischereischein ermöglicht Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können, das Angeln im Beisein eines Fischereischeininhabers.

Bei der Ersterteilung des Fischereischeins ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Ferner werden ein Passfoto und ein gültiges Ausweisdokument, sowie evtl. vorhandene Prüfungszeugnis bzw. ein anderer Nachweis über Kenntnisse im Fischfang benötigt. Bei der Beantragung eines Jugendfischereischeines muss ebenso die unter dem Download bereitgestellte Erklärung vorgelegt werden.

 

Informationen auf einen Blick

Gebühren
  • Jahresfischereischein: 16,00 Euro
  • Fünfjahresfischereischein: 48,00 Euro
  • Jugendfischereischein: 8,00 Euro
Zugeordnete Lebenslagen
  • Freizeit,
  • Hobby

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