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Führungszeugnis

In der Regel wird ein Führungszeugnis zur Einstellung bei einem Arbeitgeber benötigt oder zur Vorlage bei Behörden für bestimmte Zwecke. Das Führungszeugnis wird ausschließlich vom Bundesamt für Justiz (Bundeszentralregister) in Bonn ausgestellt.

Der Antrag ist persönlich bei der Meldebehörde des Ortes, in dem Sie mit einer Wohnung gemeldet sind persönlich zu stellen. Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin muss das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Bei Personen unter 18 Jahren ist das persönliche Erscheinen eines Sorgeberechtigten erforderlich.

Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, ist der genaue Verwendungszweck (ggf. das Aktenzeichen) und die genaue Anschrift ggf. mit Abteilungsangabe dieser Behörde anzugeben.

Die Übersendung des Führungszeugnisses wird in ca. 2 Wochen erfolgen.

Neu:

seit dem 01. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse unmittelbar beim Bundesamt für Justiz über ein Online-Portal zu beantragen. Hier geht es zur Online-Beantragung.

Belegarten:

N- wenn das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt wird (z. B. Einstellung bei privatem Arbeitgeber, Einschreiben bei der Universität/Hochschule, Anerkennung Kriegsdienstverweigerer).

O- wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Die Übersendung erfolgt direkt an die Behörde. Es enthält mehr Angaben als bei Belegart N, insbesondere Verwaltungsgerichtsentscheidungen und Verurteilungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit einem Gewerbe.

NE/OE- bezeichnet ein erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke bzw. für eine Behörde. Das erweiterte Führungszeugnis enthält zusätzliche Angaben zu z.B. Verurteilungen, die den Kinder- oder Jugendbereich betreffen.

Informationen auf einen Blick

Gebühren
  • 13 Euro
Benötigte Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
Zugeordnete Lebenslagen
  • arbeiten,
  • Freizeit,
  • Führerschein