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Geburt

Eine Geburt ist dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt innerhalb einer Woche anzuzeigen. Erfolgt die Geburt in einem Krankenhaus, so wird diese von der Krankenhausverwaltung dem Standesamt angezeigt. Bei einer Hausgeburt muss die Geburt von der Mutter oder dem sorgeberechtigten Vater persönlich unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung oder einer Bescheinigung der Hebamme beim Standesamt angezeigt werden. Diese Bescheinigung steht unter der Downloadliste als nicht barrierefreie pdf -Datei zur Verfügung.
Ist das Kind tot geboren, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

Sind die Eltern beide deutsch und verheiratet, wird eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches sowie je der Personalausweis oder Reisepass benötigt. In allen anderen Fällen wird eine individuelle persönliche oder telefonische Beratung angeboten. Liegen alle Unterlagen vollständig vor, erfolgt die Beurkundung sofort vor Ort.

Informationen auf einen Blick

Gebühren
  • 10 Euro für die erste Urkunde
  • 5 Euro für jede weitere Urkunde
Zugeordnete Lebenslagen
  • Familie

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