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Kinderreisepass

Kinderreisepässe können grundsätzlich nur ausgestellt werden, wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nicht älter als 12 Jahre alt ist.

Ferner ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich, sofern diese das gemeinsame Sorgerecht besitzen. Ein entsprechender Vordruck kann unter der Downloadliste heruntergeladen werden. Besitzt nur ein Elternteil das Sorgerecht, genügt die Zustimmung dieses Elternsteils. In diesem Fall ist eine Negativbescheinigung des Jugendamtes, bzw. ein rechtskräftiger Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. Als Betreuer legen Sie bitte Ihren Personalausweis, sowie den Betreuerausweis/Ihre Bestellungsurkunde vor.

Ein Erziehungsberechtigter bzw. der Betreuer, sowie das Kind müssen bei der Antragstellung anwesend sein und, sofern es bereits schreiben kann (allerdings spätestens ab dem 10. Lebensjahr) eine Unterschrift leisten.

Informationen auf einen Blick

Gebühren
  • 13 Euro
Benötigte Unterlagen
  • Geburtsurkunde und alter Kinderausweis
Zugeordnete Lebenslagen
  • Familie,
  • Freizeit,
  • Reisen,
  • Wohnen

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