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Landeshilfe für hochgradig Sehschwache

Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten auf Antrag zum Ausgleich der durch die Sehbehinderung bedingten Mehraufwendungen eine Hilfe von monatlich 77 Euro.

Voraussetzung hierfür ist:

  • Eine Antragstellung.
  • Ein Mindestalter von 16 Jahren.
  • Das bessere Auge weist mit Gläserkorrektur ohne besondere optische Hilfsmittel eine Sehschärfe von nicht mehr als 5 % oder eine gleichwertige Einschränkung auf.
  • Es werden keine entsprechenden Leistungen nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften bezogen.