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Sondernutzung von Straßen

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht und diesen beeinträchtigt. Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr zu benutzen. Die Aussenbewirtung einer Gaststätte auf dem Bürgersteig stellt z.B. eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Ein Antrag auf Sondernutzung kann formlos bei den genannten Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung angefragt werden.