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Sperrmüllabfuhr

Zum Sperrgut gehören sperrige Abfälle aus Haushalten, die wegen ihres Umfanges und ihres Gewichtes nicht in den Abfallbehälten oder in den Restmüllsäcken untergebracht werden können. Mitgenommen werden nur sperrige Gegenstände, die eine Größe von 1,25m im Quadrat und ein Gewicht von 75kg nicht überschreiten. Je Haushalt dürfen maximal 2cbm Sperrmüll zur Abfuhr herausgestellt werden. Beim Überschreiten dieser Menge wird das Sperrgut nicht abgefahren! Sperrgut sind nur Gegenstände, die Sie bei einem Wohnungswechsel mitnehmen würden!

Zum Sperrgut gehören u.a. folgende Gegenstände:

- Schränke (ohne Glas/Spiegel)

- Stühle, Sessel, Couchgarnituren ohne Polster

- Fahrräder, Schubkarren, Metallregale etc.

- Toaster, Kaffeemaschinen, Friteusen etc.

- Waschmaschinen, Trockner, Herde, Kühlschränke etc.

- Plastikstühle, Plastiktische

- Teppiche und Teppichböden (gerollt & gebündelt)

 

Nicht zum Sperrgut gehören u.a. folgende Gegenstände:

- mit Abfall gefüllte Kartons, Säcke u.a. Behältnisse

- Kfz-Teile (Reifen, Autositze, Auspuffrohre etc.)

- Folien (Teichfolie, Silofolie, etc.)

- Gartenzäune

- Gegenstände aus Haushaltsauflösungen / Entrümpelungen

- Tapetenreste, Kartonagen, Papprollen

- Holzpaletten

- Draht und Drahtgeflechte

Bauschutt und Baustellenabfälle jeglicher Art gehören ebenfalls nicht zum Sperrmüll.

 

Gegenstände die nicht zum Sperrmüll gehören, können Sie durch private Containerdienste erntsorgen lassen. Sie können diese Gegenstände auch selbst zur KKA GmbH Entsorgungszentrum Moyland, Alte Bahn 133, 47551 Bedburg-Hau, Tel.: 02824-92603 oder zum Wertstoffhof der Stadt Kleve, Briener Straße 200, 47533 Kleve, Tel.: 02821-899472 bringen. Die Anlieferung ist kostenpflichtig

Weitere Informationen zur Sperrmüllabfuhr finden Sie auf den Seiten 6 - 7 in der Abfallbroschüre.

Informationen auf einen Blick

Zugeordnete Lebenslagen
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  • Wohnen

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