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Vorläufiger Personalausweis

Der vorläufige Personalausweis ist drei Monate lang gültig und kann, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen, sofort ausgestellt werden. Spätestens vier Wochen vor Ablauf dieser Frist ist der neue endgültige Personalausweis zu beantragen.

Informationen zur Antragstellung

  • Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises ist grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung möglich. Die persönliche Vorsprache ist zwingend - unter Vorlage von Identitätsnachweisen (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass mit Lichtbild) - erforderlich.
  • Ferner wird für die Beantragung ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto, sowie die Geburtsurkunde und ggfs. zusätzlich die Eheurkunde (bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Antragstellern) benötigt.
  • Ab Vollendung des 16.Lebensjahres ist der/die Minderjährige in Bezug auf die Beantragung eines Personalausweises handlungsfähig und somit allein antragsberechtigt.
  • Ist ein Betreuer für den Wirkungskreis des Aufenthaltsbestimmungsrechts bestellt, kann nur er den Antrag stellen. Er hat sich auszuweisen und die Bestellungsurkunde vorzulegen. Gleichwohl ist das persönliche Erscheinen der betreuten Person erforderlich.
  • Die Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres obliegt der Person, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen hat. Im Falle des gemeinsamen Sorgerechts bedarf es der Beantragung beider Elternteile. Die Vorsprache eines Elternteils ist ausreichend, sofern die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils dabei vorgelegt wird. Die Sorgeberechtigten haben sich ebenfalls auszuweisen. Das Kind als Antragsteller muss in jedem Fall persönlich erscheinen und ab dem 10. Lebensjahr auch eine Unterschrift leisten.
  • Sofern ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt, so ist ein aktueller Nachweis vorzulegen.

Informationen auf einen Blick

Gebühren
  • 10 Euro
Zugeordnete Lebenslagen
  • Familie,
  • Freizeit,
  • Heiraten,
  • Reisen,
  • Wohnen