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Volksbegehren g9-jetzt

„Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!"

Ziel des Volksbegehrens ist, dass an Gymnasien in NRW das Abitur wieder nach einer Regelschulzeit von 13 Jahren - ohne Pflicht zum Nachmittagsunterricht - abgelegt wird.

Alle Städte und Gemeinden legen Eintragungslisten aus - Möglichkeit der Amtseintragung

In der Zeit vom 02.02.2017 bis 07.06.2017 sind alle Städte und Gemeinden gesetzlich dazu verpflichtet, die von der Initiative zur Verfügung gestellten Eintragungslisten öffentlicht auszulegen.

In der Gemeinde Kranenburg ist die Eintragung in dieser Zeit in der Gemeindeverwaltung Kranenburg, Rathaus, Klever Str. 4, 47559 Kranenburg, im BürgerSerice, innerhalb der folgenden Öffnungszeiten möglich.

Zusätzlich ist das Rathaus, ausschließlich für die Eintragung, an den nachfolgenden Sonntagen, 19.02.2017, 26.03.2017, 30.04.2017 und 28.05.2017, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.

Beantragung von Eintragungsscheinen

Stimmberechtigte können auch auf einem Eintragungsschein ihre Unterstützung des Volksbegehrens erklären. Die Beantragung erfolgt bei der Gemeinde des Wohnorts. Anträge können vom 02.02.2017 bis zum 31.05.2017 gestellt werden. Für die Antragsstellung steht auch ein Onlineantrag zur Verfügung:
https://www.kranenburg.de/de/inhalt/antrag-auf-ausstellung-eines-eintragungsscheins-fuer-das-volksbegehren-g9-jetzt/

Wichtiger Hinweis: Die Eintragungsscheine müssen bis zum letzten Tag der Eintragungsfrist innerhalb der Auslegungszeit bei der Gemeinde eingehen, bei der der Eintragungsschein ausgestellt wurde, also bis Mittwoch, 07.06.2017, um 17:00 Uhr.

Wer kann sich eintragen?

Eintragungsberechtigt ist, wer innerhalb der Auslegungsfrist wahlberechtigt zum Landtag Nordrhein-Westfalen ist bzw. wird, in das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) eingetragen ist und sein Stimmrecht nicht verloren hat.

Wahlberechtigt zur Landtagswahl ist nach § 1 Landeswahlgesetz, wer am Wahltag
  1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz Eins des Grundgesetzes ist,
  2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
  3. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.
Ablauf des Volksbegehrens

Stimmen in ganz Nordrhein-Westfalen insgesamt acht Prozent der Stimmberechtigten zu (ca. 1,06 Millionen Personen), kann der Landtag dem Begehren in einer erneuten Abstimmung folgen. Lehnt der Landtag den Antrag ab oder setzt sich nicht innerhalb von zwei Monaten mit dem Ergebnis auseinander, kommt es zu einem Volksentscheid.
Für einen erfolgreichen Volksentscheid müssten rund zwei Millionen Wahlberechtigte für ein Abitur nach 13 Jahren stimmen. Die Entscheidung wäre für den Landtag bindend.

Freie Unterschriftensammlung

Die Initiatoren des Volksbegehrens haben zudem die Möglichkeit, in der Zeit vom 05.01.2017 bis zum 04.01.2018, freie Unterschriftensammlungen durchzuführen.

 

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