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Bekanntmachung über die Offenlegung einer Grenzniederschrift in der Gemarkung Kranenburg, Flur 8, Flurstück 18 (06.01.2025)

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Kranenburg


Anlass der Liegenschaftsvermessung ist die Teilung des Grundstücks Gemarkung Kranenburg, Flur 8, Flurstück 18. Weil die Eigentümer eines angrenzenden Flurstücks als Beteiligte nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermittelt werden können, werden das Ergebnis der Grenzermittlung sowie die Abmarkung durch Offenlegung bekannt gegeben.

Betroffen ist das in 47559 Kranenburg, Lagebezeichnung Lange Huven, als Gewässer nach dem Landeswassergesetz klassifiziert, mit der Bezeichnung bzw. Gewässernummer Nr. 5.13 gelegene Grundstück mit der Katasterbezeichnung: Gemarkung Kranenburg, Flur 8, Flurstück 17. Dieses Grundstück grenzt an das vermessene Grundstück an; Eigentümer sind für das Grundstück nicht ermittelt.

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