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Öffentliche Bekanntmachung (07.11.2024)

der Gemeinde Kranenburg
über die Feststellung des
Ausscheidens eines Ratsmitglieds


Frau Isabel Venjakob-Franken hat ihr Mandat als Mitglied des Rates der Gemeinde zum 30.11.2024 niedergelegt und wird daher mit Ablauf des 30.11.2024 aus dem Rat der Gemeinde Kranenburg ausscheiden. Gemäß § 45 des Gesetzes über die Kommunalwahl im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) in der derzeit gültigen Fassung stelle ich fest, dass aus der Reserveliste der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands - SPD - Herr Friedhelm Kahm, Wibbeltstraße 21, 47559 Kranenburg, mit Wirkung ab 01.12.2024 in die Vertretung der Gemeinde Kranenburg nachrücken wird.

Gegen die Gültigkeit dieser Ersatzbestimmung kann jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats vom Tage der Veröffentlichung an Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Ersatzbestimmung gem. § 40 Absatz 1 Buchstaben a bis c Kommunalwahlgesetz für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Kranenburg, 06.11.2024

Der Wahlleiter
Norbert Jansen

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