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Öffentliche Bekanntmachung des Wahlleiters der Gemeinde Kranenburg (08.01.2025)
der Einteilung des Wahlgebietes der Gemeinde Kranenburg in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2025 gemäß § 6 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in Verbindung mit § 3 Ziffer 3 und § 83 Absatz 3 der Kommunalwahlordnung (KWahlO)
Der Wahlausschuss der Gemeinde Kranenburg hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 gemäß § 4 Absatz 1 KWahlG in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Ziffer 1 KWahlO das Gebiet der Gemeinde Kranenburg für die Kommunalwahl 2025 in nachstehende 14 Wahlbezirke eingeteilt:
Kranenburg, 08.01.2025
Derieth
-stellv. Wahlleiterin-