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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie in der Regel als selbständiger Gewerbetreibender für bestimmte behördliche Zwecke. Sie wird ausschließlich vom Generalbundesanwalt (Bundeszentralregister) in Bonn erteilt. Der Antrag kann beim BürgerService, Zimmer 0.06, persönlich gestellt werden.

Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) müssen die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter den Antrag stellen, bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) der Geschäftsführer.

Der Antragsteller kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder den Ehegatten, vertreten lassen.

Neu:

seit dem 01. September 2014 besteht die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz über ein Online-Portal zu beantragen. Hier geht es zur Online-Beantragung.

Informationen auf einen Blick

Gebühren
  • 13,00 Euro
Benötigte Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
Zugeordnete Lebenslagen
  • arbeiten