Bauen & Wirtschaft
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Bauen
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Stefanie Röhrhoff
Tel.: 0 28 26 / 79-68
stefanie.Roehrhoff@kranenburg.de Klever Straße 4
47559 Kranenburg -
Joana Rogmann
Tel.: 0 28 26 / 79 67
Joana.Rogmann@Kranenburg.de Klever Straße 4
47559 Kranenburg
Herzlich Willkommen im Bereich Bauen der Gemeinde Kranenburg! Hier finden Sie alles wissenswerte zu aktuellen Grundstücksangeboten der Gemeinde Kranenburg, nützliches wie den aktuellen Mietspiegel 2015, informatives zur Dichtheitsprüfung und interessantes wie das Geoportal Niederrhein oder den Flächennutzungsplan der Gemeinde Kranenburg, der unten als Download bereit steht.
Die Gemeinde Kranenburg ist Herausgeberin einer Informationsbroschüre zu den Themen Bauen und Wohnen. Die Broschüre liegt sowohl im Rathaus aus als auch digital in einer deutschen Version und in einer niederländischen Version vor.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Bauen in Kranenburg
1. Welches Recht findet bei mir Anwendung - das Baugesetzbuch, eine Ortssatzung oder ein Bebauungsplan?
Bei der Frage, welches Recht bei Ihnen Anwendung findet, können Sie das Geoportal Niederrhein nutzen. Hier können Sie unter Eingabe Ihrer Adresse die für Sie gültigen Vorschriften selbstständig aufrufen.
Bei Fragen melden Sie sich einfach bei Ihren Ansprechpartnern im Rathaus, Herrn Jan Thissen (Telefon: 02628/79640 oder per E-Mail: jan.thissen@kranenburg.de) oder Herrn Thomas Peters (Telefon: 02628/79600 oder per E-Mail: thomas.peters@kranenburg.de).
2. Liegt mein Baugrundstück im Außen- oder Innenbereich der Gemeinde Kranenburg?
Sofern keine Ortssatzung oder ein Bebauungsplan vorliegt, befindet sich Ihr Baugrundstück im Außenbereich der Gemeinde Kranenburg. Bei Unklarheiten können Sie einen Blick in das Geoportal Niederrhein werfen. Hier können Sie unter Eingabe Ihrer Adresse die für Sie gültigen Vorschriften selbstständig aufrufen.
Bei Fragen melden Sie sich einfach bei Ihrem Ansprechpartner im Rathaus, Herrn Jan Thissen (Telefon: 02628/79640 oder per E-Mail: jan.thissen@kranenburg.de).
3. Wann kann ich eine Bauvoranfrage und wann einen Bauantrag stellen?
Bei einer Bauvoranfrage handelt es sich um eine Art Vorentscheidung. Mit einer Bauvoranfrage können Sie sich vor Baubeginn eine rechtliche Beurteilung der zuständigen Behörde einholen. Durch eine Bauvoranfrage wird jedoch kein Baurecht geschaffen, das Sie natürlich vor Baubeginn benötigen. Um mit dem Bau zu beginnen muss vorher eine Baugenehmigung beantragt und schließlich genehmigt werden.
Bei Fragen melden Sie sich einfach bei Ihrem Ansprechpartner im Rathaus, Herrn Jan Thissen (Telefon: 02628/79640 oder per E-Mail: jan.thissen@kranenburg.de).
4. Wie genau läuft die Antragsstellung bei einem Bauantrag oder einer Bauvoranfrage ab?
Schritt 1: Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der Kreisverwaltung Kleve herunter und füllen es entsprechend aus.
Schritt 2: Schicken Sie die ausgefüllten Formulare mit den entsprechenden Anhängen zur Kreisverwaltung Kleve.
Schritt 3: Die Kreisverwaltung Kleve entscheidet auf Basis der eingereichten Unterlagen, der Stellungnahmen öffentlicher Träger (wie beispielsweise der Gemeinde Kranenburg) sowie der relevanten Gesetze und informiert Sie im Anschluss darüber.
5. Mein Baugrundstück befindet sich in einem Neubaugebiet - was muss ich beachten?
Als erstes hilft meist der Blick in den für Ihr Neubaugebiet gültigen Bebauungsplan. Sollte der Bebauungsplan zu gewissen Dingen keine Regelungen enthalten, gilt die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Bei Fragen melden Sie sich einfach bei Ihrem Ansprechpartner im Rathaus, Herrn Jan Thissen (Telefon: 02628/79640 oder per E-Mail: jan.thissen@kranenburg.de).
6. Wo kann ich sehen, wie viel Fläche auf meinem Baugrundstück bebaut werden kann?
Im für Ihr Grundstück gültigen Bebauungsplan finden Sie unter der Abkürzung „GRZ" die Grundflächenzahl für Ihre Grundstück, die bebaut werden darf. In der Regel beträgt die Grundflächenzahl 0,4, was 40 % der Grundstücksfläche entspricht.
In welchem Bereich Ihres Grundstücks gebaut werden darf geht aus den im Bebauungsplan dargestellten Baugrenzen hervor. Sollten dort keine Baugrenzen eingezeichnet sein, ist kein bestimmter Bereich des Grundstücks für die Bebauung vorgeschrieben. In diesem Fall gelten die allgemein gültigen Baubestimmungen (Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen) in Verbindung mit Ihrer Baugenehmigung.
Bei Fragen melden Sie sich einfach bei Ihrem Ansprechpartner im Rathaus, Herrn Jan Thissen (Telefon: 02628/79640 oder per E-Mail: jan.thissen@kranenburg.de).
7. An wen kann ich mich bezüglich der Gestaltung meines Hauses wenden?
Bei Fragen rund um die Gestaltung Ihres Hauses melden Sie sich einfach bei Ihrem Ansprechpartner im Rathaus, Herrn Jan Thissen (Telefon: 02628/79640 oder per E-Mail: jan.thissen@kranenburg.de).
8. An wen kann ich mich bezüglich der Hausnummernvergabe wenden?
Bei Fragen zur Hausnummernvergabe melden Sie sich einfach bei Ihrem Ansprechpartner im Rathaus, Herrn Jan Thissen (Telefon: 02628/79640 oder per E-Mail: jan.thissen@kranenburg.de).
9. An wen kann ich mich in Sachen Abwasserbeseitigung (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) wenden?
Bei Fragen rund um die Beseitigung von Abwasser, wie beispielsweise Schmutzwasser oder Niederschlagswasser melden Sie sich einfach bei Ihrer Ansprechpartnerin im Rathaus, Frau Stefanie Röhrhoff erfragen (Telefon: 02826/79680 oder per E-Mail: stefanie.roehrhoff@kranenburg.de).
10. Wo kann ich erfragen, ob für mein Baugrundstück noch Anliegerbeiträge ausstehen (z. B. Kanalanschluss- oder Straßenausbaubeiträge)?
Ob für Ihr Baugrundstück noch Anliegerbeiträge ausstehen, etwa für einen Kanalanschluss oder den Straßenausbau melden Sie sich einfach bei Ihrer Ansprechpartnerin im Rathaus, Frau Stefanie Röhrhoff erfragen (Telefon: 02826/79680 oder per E-Mail: stefanie.roehrhoff@kranenburg.de).
11. Wann ist mein Bauvorhaben genehmigungsfrei?
Welche Bauvorhaben genehmigungsfrei sind können Sie § 62 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen entnehmen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um kleinere Überdachungen oder Gartenhäuser. Bei Fragen melden Sie sich einfach bei Ihrem Ansprechpartner im Rathaus, Herrn Jan Thissen (Telefon: 02628/79640 oder per E-Mail: jan.thissen@kranenburg.de).
12. Wo finde ich Informationen zum Starkregenrisikomanagement im Bereich meines Baugrundstückes?
Informationen zum Starkregenrisikomanagement im Bereich Ihres Baugrundstückes finden Sie im Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement der Gemeinde Kranenburg.
Bei Fragen dazu wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartnerin im Rathaus, Frau Stefanie Röhrhoff (Telefon: 02826/79680 oder per E-Mail: stefanie.roehrhoff@kranenburg.de).
13. An welche Versorger für Frischwasser, Gas, Strom, Internet oder Heizung kann ich mich wenden?
In unserer Versorgerliste finden Sie einen Überblick über alle Versorger für Frischwasser, Gas, Strom, Internet oder Ihre Heizung.
Bei Fragen melden Sie sich einfach bei Ihrem Ansprechpartner im Rathaus, Herrn Jan Thissen (Telefon: 02628/79640 oder per E-Mail: jan.thissen@kranenburg.de).