Bauen & Wirtschaft

Inhalt

Dichtheits- und Funktionsprüfung

Die vormals nach § 61a Landeswassergesetz NRW vorgeschriebene Dichtheitsprüfung wurde mit der Änderung des Wassergesetzes im Jahr 2013 in die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) überführt. Seit diesem Zeitpunkt werden hierin die Einzelheiten der Funktionsprüfung an privaten Abwasserleitung, welche Schmutzwasser führen, geregelt.

Mit der erstmaligen Inbetriebnahme von privaten, schmutzwasserführenden Kanalleitungen oder bei einer wesentlichen Änderung ist eine Funktionsprüfung gem. SüwVO Abw per Gesetz vorgeschrieben. Das Ergebnis ist der Gemeinde Kranenburg mittels Protokoll nachzuweisen.

Besondere Regelungen gelten auch für die Funktionsprüfung bei Abwässern aus gewerblichen bzw. industriellen Betrieben (Prüfpflicht bis zum 31.12.2020) oder bei Grundstücken im Geltungsbereich von Wasserschutzgebieten.

Die Gemeinde Kranenburg führt die Funktionsprüfung im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit gemeinsam mit der Stadt Kleve und der Gemeinde Bedburg-Hau aus.

Eine Auswahl sachkundiger Firmen für die Funktionsprüfungen steht Ihnen unter folgendem Link zur Verfügung