Bauen & Wirtschaft
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Gewerbliches Abwasser
In einigen Fällen ist die Einhaltung der Einleitungsbestimmungen nur durch den Einbau einer Abwasservorbehandlungsanlage gewährleistet. Bevor ein neuer Betrieb eingerichtet wird oder aber gravierende Änderungen vorgenommen werden, muss daher geprüft werden, ob das Abwasser zur Einhaltung der Einleitungsbestimmungen vorbehandelt werden muss.
Die Abstimmung erfolgt in der Regel mit der Untere Wasserbehörde des Kreises Kleve, welcher die Gemeinde Kranenburg im Rahmen des Genehmigungsverfahrens anhören wird.