Bauen & Wirtschaft
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Hinweise für die Erstellung von Angeboten
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Stefanie Röhrhoff
Tel.: 0 28 26 / 79-68
stefanie.Roehrhoff@kranenburg.de Klever Straße 4
47559 Kranenburg -
Daniel Willemsen
Tel.: 0 28 26 / 79-61
daniel.willemsen@kranenburg.de Klever Straße 4
47559 Kranenburg
Leider kommt es vor, dass Angebote für Ausschreibungen der Gemeinde Kranenburg wegen formeller Fehler von der Wertung ausgeschlossen werden müssen.
Die hier im Folgenden aufgeführten Hinweise können Ihnen helfen, bei der Angebotserstellung Fehler zu vermeiden, die zu einer Nichtberücksichtigung des Angebotes führen oder zu zeitaufwendigen Nachfragen führen.
1. Unterschrift
Bitte unterschreiben Sie mit Original Unterschrift an der dafür vorgesehen Stelle im Angebot. Das Angebot ist nur mit einer Originalunterschrift gültig. Die Vorlage einer Kopie ohne Original-Unterschrift führt zum Vergabeausschluss.
2. Leistungsverzeichnis
In jedem Ausfüllfeld des Leistungsverzeichnisses sind die entsprechenden Angaben einzutragen. Fehlende Preisangaben führen in der Regel zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Zusätzliche Eintragungen im Leistungsverzeichnis sind nicht zulässig; Änderungen an den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses sowie auch Ergänzungen oder Streichungen im Leistungsverzeichnis führen zum Ausschluss von der Vergabe. In diesen Fällen haben Sie oft die Möglichkeit, ein Nebenangebot abzugeben. Zu jeder Position ist ein Einzelpreis anzugeben. Sollten Sie Ihr Angebot mit EDV erstellen, so ist in einem Begleitschreiben der Langtext des Leistungsverzeichnisses als verbindlich anzuerkennen. Fragen zum Leistungsverzeichnis können Sie an der in den Vergabeunterlagen genannten Stelle äußern.
3. Änderungen am Angebot
Wenn Sie Ihre Angaben im Angebot ändern möchten, so streichen Sie die fehlerhaften Passagen deutlich (nicht Deckweiß oder Korrekturband) und versehen Sie die neuen Angaben mit Ihrem Namenszeichen
4. Nebenangebote
Oft sind Nebenangebote, die vom Leistungsverzeichnis abweichen, zugelassen. Diese sind zwingend im Angebotsformular an der hierfür vorgesehenen Stelle einzutragen. Die Gleichwertigkeit des Nebenangebotes ist mit Angebotsabgabe zu belegen.
5. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fügen Sie Ihrem Angebot nicht Ihre AGB bei, da mit diesen dann die Vergabeunterlagen geändert werden. Als Folge muss Ihr Angebot dann ausgeschlossen werden.
6. Angebotsfrist
Bitte beachten Sie die Angebotsfrist. Verspätet eingereichte Angebote werden von der Vergabe ausgeschlossen.
7. Kennzeichnung des Angebots
Bitte verwenden Sie den Ihnen zugesandten roten Umschlag, damit Ihr Angebot erkannt wird und nicht versehentlich vor dem Öffnungstermin geöffnet wird beziehungsweise beim Öffnungstermin nicht rechtzeitig vorliegt und somit ausgeschlossen werden muss.