Bauen & Wirtschaft

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Historie

Im Jahr 2009 stellte die Energiekontor AG ihre Planungen vor, zwischen den Dörfern Frasselt und Schottheide drei Windenergieanlagen mit einer jeweiligen Höhe von jeweils 150 m zu errichten. Das Planungsbüro Lange GbR aus Moers wurde daraufhin von der Gemeinde Kranenburg damit beauftragt, das Gemeindegebiet auf die mögliche Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen hin zu untersuchen. Bei Anwendung sachbezogener Kriterien und schlüssiger Untersuchungsmethoden kam man allerdings zu dem Ergebnis, dass keine geeigneten Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Gemeindegebiet dargestellt werden können. Eine letztendliche Entscheidung wäre jedoch im Rahmen einer Einzelfallprüfung durch die Genehmigungsbehörde zu treffen gewesen.

Die Untersuchung 2009 steht unten als Download zur Verfügung.

Im Jahr 2010 hat die Gemeinde Kranenburg den Aufstellungsbeschluss zur FNP-Planung mit der Stadt Kleve zur Ausweisung einer gemeinsamen Konzentrationszone für Windenergieanlagen gefasst und eine entsprechende Absichtserklärung mit der Stadt Kleve abgeschlossen. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, per Antrag an die Baugenehmigungsbehörde die Entscheidung über ein Baugesuch im Außenbereich für die Dauer von bis zu einem Jahr zurückstellen zu lassen. Die Verfahren wurden seither allerdings nicht weiter voran getrieben, insbesondere, weil die Stadt Kleve derzeit die komplette Neuaufstellung ihres Flächennutzungsplanes bearbeitet.

Im Jahr 2011 änderte sich dann Einiges. Mit dem sogenannten Windenergieerlass des Landes Nordrhein‑Westfalen vom 11.07.2011 wurden unter anderem die so genannten Tabubereiche gänzlich neu definiert. Insbesondere der Wald ist nun für die Windenergie geöffnet worden. Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW ist als Eigentümer des Reichswaldes beteiligt worden und konnte sich prinzipiell vorstellen, dass entlang des Kartenspielerweges Windenergieanlagen errichtet werden könnten. Auf dieser Basis ist die Untersuchung aus 2009 fortgeschrieben worden. Im Ergebnis änderte sich jedoch nichts. Nach wie vor werden keine Konzentrationszonen ausgewiesen und eine letztendliche Entscheidung wäre im Rahmen einer Einzelfallprüfung durch die Genehmigungsbehörde zu treffen.

Die Untersuchung 2011 steht unten als Download zur Verfügung.

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