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Lärmaktionsplan

Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie, die durch §§47a bis 47f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in nationales Recht umgesetzt wurde, müssen unter anderem für Hauptverkehrsstraßen (Bundesfern- und Landstraßen und sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr) sogenannte Lärmkarten erstellt werden. In NRW werden die Lärmkarten für die einzelnen Kommunen durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erstellt. Nach vorgegebenen Berechnungsmodellen wird ermittelt, in welchem Ausmaß Anwohner vom Verkehrslärm betroffen sein können. Die Lärmkarten und die dazugehörigen Berichte über die Lärmkartierung wurden für alle Gemeinden im Umgebungslärmportal www.umgebungslaerm.nrw.de veröffentlicht.

Für die Gemeinde Kranenburg wurde für den Bereich B9 (Lindenstraße, Dorfstraße, Klever Straße bis zum Kreisverkehr – Höhe Haus Hünnekes – einschließlich Auffahrt B504, B9 in Wyler von der Einmündung Hauptstraße (K44) bis zum Grenzübergang) eine Lärmkartierung einschließlich entsprechender Lärmberechnungen durch das LANUV vorgenommen.

Die Gemeinde ist in der Folge gemäß §47d Abs. 1 BImSchG verpflichtet, zur Beurteilung und Festlegung von Maßnahmen zur Minderung der Verkehrslärmprobleme einen sogenannten Lärmaktionsplan zu erstellen. Der Lärmaktionsplan ist in einem Turnus von 5 Jahren zu überarbeiten und fortzuschreiben.

Nach zwei durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligungen hat der Rat der Gemeinde Kranenburg in seiner Sitzung am 20.06.2024 den Lärmaktionsplan beschlossen.

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