Bauen & Wirtschaft

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Straßen, Wege, Plätze

Straßenbau

Die Gemkeinde Kranenburg unterhält ein dichtes Verkehrsnetz auf einer Fläche von insgesamt 77 km² . Ingesamt werden rund 160 km Gemeindestraßen und 40 km Wirtschaftswege kontrolliert und bei Bedarf unterhalten, saniert oder erneuert. Mit dem nachfolgenden Konzept, welches in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird, erhalten Sie einen Überblick über geplante Straßenbaumaßnahmen. Es steht Ihnen als nicht barrierefrei PDF zum Download zur Verfügung.

 

Wirtschaftswege

Ländliche Wege, auch Wirtschaftswege genannt, erfüllen vielfältige Funktionen. Sie verbinden kleinere Siedlungen, landwirtschaftliche Hofanlagen und andere Gemeindeteile und erschließen land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Sie unterstützen aber auch die naturnahe Erlebbarkeit der Landschaft in Freizeit und Erholung und bilden damit die Grundlage für eine intakte Kulturlandschaft. Wie alle Straßen unterliegen aber auch sie der Abnutzung und müssen daher bei Bedarf unterhalten, erneuert oder saniert werden. Um dem Rechnung zu tragen hat die Gemeinde Kranenburg mit externer Unterstützung ein Wirtschaftswegekonzept erarbeiten lassen. Der Bericht und die Planunterlagen stehen Ihnen als nicht barrierefreie PDF zum Download zur Verfügung.

 

Beitritt der Gemeinde Kranenburg zur Städteinitiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten"

Der Rat der Gemeinde Kranenburg hat am 15. Juni 2023 beschlossen, der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine kommunale Initiative für stadtverträglichen Verkehr“ beizutreten.

Die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ ist ein Zusammenschluss von Städten und Gemeinden, die sich für mehr kommunale Entscheidungsfreiheit bei der Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften einsetzt. Gegründet wurde die Initiative im Juli 2021 von den Städten Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm. Der Initiative sind mittlerweile 890 (Stand 27.07.2023) Städte und Gemeinden beigetreten.

Die Initiative strebt eine Anpassung der straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben dahingehend an, dass die Beurteilungs- und Anordnungsmöglichkeiten der Straßenverkehrsbehörden erweitert werden. Es sollen nach Zielsetzung der Initiative auch städtebauliche, umweltpolitische und sicherheitstechnische Aspekte mit in den Beurteilungsrahmen der Anordnungsbehörden aufgenommen werden und damit der Handlungsspielraum gegenüber der bisherigen reinen „Gefährdungseinschätzung“ erweitert werden. Die Initiative stellt klar, dass entgegen anderslautender Darstellungen keine flächendeckende Einführung von Tempo 30 km/h angestrebt wird. Es soll aber im Einzelfall auch ohne konkrete Gefährdungslage der Anordnungsbehörde möglich werden, eine Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auch auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen anzuordnen.

Die Initiative fordert die Bundesregierung und den Bundestag auf, die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung entsprechend anzupassen.

 Weitere Informationen zur Initiative:  https://www.lebenswerte-staedte.de/

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