Rathaus & Bürger
Inhalt
Blindengeld
-
Maximiliane Voßkamp
Tel.: 0 28 26 / 79-52
maximiliane.vosskamp@kranenburg.de Klever Straße 4
47559 Kranenburg
Blinde Menschen haben einen Anspruch auf Blindengeld, wenn deren besseres Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als 2 % auweist oder das Auge eine gleichwertige Einschränkung hat.
Sollte diese Voraussetzung nicht gegeben sein, besteht eventuell ein Anspruch auf Landeshilfe für hochgradig Sehschwache.
Die Höhe des Blindengeldes ist abhängig vom Alter des blinden Menschen. Das Blindengeld wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.