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Ehefähigkeitszeugnis

Das Ehefähigkeitszeugnis (EFZ) wird nur für Deutsche ausgestellt. Ausländische Staatsangehörige erhalten das EFZ im letzten Wohnort ihres Heimatlandes oder beim zuständigen Konsulat, wenn sie noch nie im Ausland gewohnt haben. Kennt das Land kein EFZ, so ist die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim Oberlandesgericht zu beantragen. Den Schriftwechsel für das Befreiungsverfahren übernimmt das Standesamt.

Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig vom Familienstand und der Nationalität der Eheschließenden. Welche Unterlagen im Einzelfall beizubringen sind und auf welche Summe sich die Gebühren in Ihrem Fall belaufen, kann im Standesamt erfragt werden.

Informationen auf einen Blick

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