Rathaus & Bürger
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Erschließungsverträge
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Thomas Peters
Tel.: 0 28 26 / 79-60
Thomas.Peters@kranenburg.de Klever Straße 4
47559 Kranenburg
Das Erschließungsbeitragsrecht gemäß Baugesetz gestattet es der Gemeinde mit einem Bauträger einen sogenannten Erschließungsvertrag abzuschließen. In diesem Fall gehen Erschließungslast und -finanzierung eines bestimmten (Neubau-)Gebietes auf den Bauträger über. Hier kann der Bauträger seine Kosten im Wege privatrechtlicher Möglichkeiten (z.B. per Kaufpreis) geltend machen.
Informationen auf einen Blick
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