Rathaus & Bürger

Inhalt

Fundsachen

Haben Sie etwas verloren?

Haben Sie einen Gegenstand im Gemeindegebiet Kranenburg verloren, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit einem der genannten Ansprechpartner der Gemeinde Kranenburg auf. Bitte geben Sie uns eine möglichst umfangreiche Beschreibung des verlorenen Gegenstandes und teilen Sie uns mit, seit wann Sie den Gegenstand vermissen. Das Fundamt führt Ihre Verlustmeldung in einer internen Datenbank. So kann der Gegenstand, wenn er gefunden werden sollte, unbürokratisch und schnell wieder an Sie herausgegeben werden. Bei Ausweisdokumenten ist zu beachten, dass diese bei Verlust als ungültig erklärt und nicht wieder herausgegeben werden können.

Haben Sie etwas gefunden?

Haben Sie einen Gegenstand gefunden, dann können Sie den Gegenstand

a) beim Rathaus der Gemeinde Kranenburg, Klever Straße 4, Bürgerservice zur weiteren Behandlung oder

b) bei sich zu Hause verwahren.

Bei der Verwahrung zu Hause muss jedoch eine Mitteilung an das Fundamt Kranenburg erfolgen, aus der hervorgeht, wer was wann wo gefunden hat.

Als Finder steht Ihnen das Recht auf Eigentumsewerb an der Sache zu, sofern der Empfangsberechtigte nicht innerhalb von 6 Monaten ermittelt werden kann. Verzichten Sie auf Ihr Recht auf Eigentumswerb, so geht das Eigentum nach Ablauf der Frist auf die Gemeinde Kranenburg über.

Finderlohn

Der Finder kann gegenüber dem Eigentümer einer Sache auf privatrechtlicher Basis Anspruch auf Finderlohn geltend machen.

Informationen auf einen Blick

Zugeordnete Lebenslagen
  • Fundbüro

Downloads