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Gewerbean-, -ab- und -ummeldung

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes aufnimmt, muss dies gleichzeitig anzeigen. Zuständig für die Bescheinigung der Gewerbeanzeige ist die Gemeinde oder Stadt, in deren Gebiet das Gewerbe ausgeübt wird. Die Gewerbeanzeige kann beim Bürgerservice und beim Ordnungsamt vorgenommen werden. Der Anzeigende hat den Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument vorzulegen. Die bescheinigte Gewerbeanzeige stellt keine Erlaubnis dar und ersetzt auch keine eventuell zusätzlich benötigten Erlaubnisse anderer Behörden. Im weiteren Verfahren werden die erfassten Daten an die in der Gewerbeordnung aufgeführten Behörden und Institutionen (z.B. Finanzämter, Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer) weitergemeldet.

Viele zusätzliche Informationen sind über den unten aufgeführten Link erhältlich.

Informationen auf einen Blick

Gebühren
  • Die Gebühren für eine Gewerbean- und -ummeldung betragen seit dem 15.12.2018 für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter für Personengesellschaften 26 Euro.
  • Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind, beträgt die Gebühr 33 Euro.
  • Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen beträgt die Gebühr 13 Euro.
  • Gewerbeabmeldungen sind gebührenfrei.

 

Benötigte Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Mietvertrag o.ä.
  • bei juristischen Personen: nachgewiesene Eintragung im Handelsregister
Zugeordnete Lebenslagen
  • arbeiten,
  • Wirtschaft

Weitere Informationen