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Gewerbeauskunft

Öffentliche und nichtöffentliche Stellen (auch Privatpersonen) können auf Antrag eine Auskunft aus dem Gewerberegister hinsichtlich der Übermittlung von Grunddaten (Name, Gewerbeart, Betriebsanschrift) erhalten. Soweit ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird, kann sich die Auskunft auch auf weitere Angaben erstrecken. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten.

Informationen auf einen Blick

Gebühren
  • Die Gebühren für eine Gewerbeauskunft betragen 15 Euro.
Zugeordnete Lebenslagen
  • arbeiten,
  • Wirtschaft