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Grundsteuer

Der zur Zeit gültige Hebesatz der Grundsteuer beträgt:

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 259 Prozent

b) für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) 501 Prozent

Die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer errechnet sich aus dem vom Finanzamt ermittelten Einheitswert und des daraus resultierenden Grundsteuermessbetrages.

Informationen auf einen Blick

Zugeordnete Lebenslagen
  • Steuern zahlen,
  • Wohnen

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