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Hunde - Große Hunde

Landesrechtliche Vorschriften zur Haltung großer Hunde

Nach dem Landeshundegesetz NRW gelten für die Haltung von sogenannten großen Hunde besondere Haltungsvoraussetzungen. Große Hunde sind Hunde, die ausgewachsen eine Schulterhöhe von mindestens 40 cm oder aber ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Die Haltung eines großen Hundes muss beim Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung angezeigt werden. Die Haltung von Großen Hunden ist nur erlaubt, wenn der Hundehalter die nachfolgend genannten Haltungsvoraussetzungen gegenüber dem Ordnungsamt vollständig nachgewiesen hat.

Beizubringende Unterlagen

Jeder Halter eines großen Hundes muss gegenüber der zuständigen Ordnungsbehörde (hier: Gemeinde Kranenburg) nachweisen, dass für die Hundehaltung ein ausreichender Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Es muss eine Haftpflichtversicherung mit Mindestversicherungssummen in Höhe von 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstigen Schaden abgeschlossen und nachgewiesen sein. Ferner muss der Hundehalter nachweisen, dass er die nötige Sachkunde besitzt. Die Sachkunde kann unter anderem durch Vorlage einer Sachkundebescheinigung eines von der Tierärztekammer zugelassenen Tierarztes nachgewiesen werden. Des weitern muss der Hundehalter nachweisen, dass der Hund mit einem fälschungssicheren Mikrochip gekennzeichnet worden ist.

 

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