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Kampfmitteluntersuchung von Grundstücken

Im gesamten Gemeindegebiet Kranenburg muss stets damit gerechnet werden, dass sich in den Böden noch unentdeckte Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg befinden. Sie können Ihre Grundstücke (Baugrundstücke, landwirtschaftliche Flächen etc.) auf eventuell vorhandene Kampfmittel untersuchen lassen. Bitte gehen Sie hierbei wie folgt vor:

Antragstellung

Im ersten Schritt wird eine Luftbildauswertung der Antragsfläche durchgeführt. Mit dem Ergebnis der Luftbildauswertung wird dann eine Empfehlung für das weitere Vorgehen ausgesprochen.

Der Antrag auf Untersuchung einer Fläche auf Kampfmittel kann im Nachgang an die Luftbildauswertung beim Ordnungsamt der Gemeinde Kranenburg gestellt werden. Sie können den Antrag auch per Email an einen der genannten Ansprechpartner senden. Aus dem Antrag müssen folgende Informationen hervorgehen:

  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Grundstückeigentümers / Antragstellers
  • genaue Lagebeschreibung des zu untersuchenden Grundstücks (Flur, Flurstücksnummer)
  • Art der anstehenden Baumaßnahme (z.B. Errichtung eines Einfamilienwohnhauses)
  • Voraussichtlicher Baubeginn
  • Erklärung über die Leitungsfreiheit (s. Formular)

WICHTIG !

Da mehrere Behörden an einem Kampfmitteluntersuchungverfahren beteiligt sind, kann die Bearbeitung von Antragstellung bis Ende der Untersuchungen einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Sie müssen daher mit Bearbeitungszeiten von mindestens 6 bis 8 Wochen rechnen.

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