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Kanalbenutzungsgebühren

Kanalbenutzungsgebühren sind von allen Eigentümern zu zahlen, deren Gebäude an den gemeindlichen Schmutzwasserkanal angeschlossen ist. Die Gebühr für einen Schmutzwasseranschluss beträgt 2,25 Euro/cbm, die Gebühr für einen Schmutz- und Regenwasseranschluss beträgt ebenfalls 2,25 Euro/cbm und die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,55 Euro/m².

Erfolgt die Schmutzwasserbeseitigung im Rahmen einer Druckentwässerung und wird der Strom zum Betrieb der Druckpumpstation aus dem privaten Stromversorgungsnetz bezogen, so beträgt die Schmutzwassergebühr zur Zeit 2,18 Euro/cbm.

Für Druckpumpstationen, an denen auch noch weitere Häuser angeschlossen sind, und für Kompressoranlagen, erhalten die betroffenen Grundstückseigentümer eine Entschädigung:
a) für die Pumpstation von 0,07 Euro/cbm zugeführten Wassers und
b) für die Kompressoranlagen eine Pauschalentschädigung.

Der Entschädigungsbetrag wird durch einen gesonderten Bescheid mitgeteilt und anschließend ausgezahlt.

Grundlage für die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühr ist der Frischwasserverbrauch des vergangenen Jahres. Die im Steuer- und Abgabenbescheid angegebene cbm-Zahl muß deshalb mit der Wassergeldabrechnung der Stadtwerke des Vorjahres übereinstimmen.

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