Rathaus & Bürger
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Landeshilfe für hochgradig Sehschwache
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Edgar Heinen
Tel.: 0 28 26 / 79-50
Edgar.Heinen@kranenburg.de Klever Straße 4
47559 Kranenburg -
Maximiliane Voßkamp
Tel.: 0 28 26 / 79-52
maximiliane.vosskamp@kranenburg.de Klever Straße 4
47559 Kranenburg -
Michael de Greeff
Tel.: 0 28 26 / 79-54
Michael.deGreeff@kranenburg.de Klever Straße 4
47559 Kranenburg
Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten auf Antrag zum Ausgleich der durch die Sehbehinderung bedingten Mehraufwendungen eine Hilfe von monatlich 77 Euro.
Voraussetzung hierfür ist:
- Eine Antragstellung.
- Ein Mindestalter von 16 Jahren.
- Das bessere Auge weist mit Gläserkorrektur ohne besondere optische Hilfsmittel eine Sehschärfe von nicht mehr als 5 % oder eine gleichwertige Einschränkung auf.
- Es werden keine entsprechenden Leistungen nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften bezogen.