Rathaus & Bürger

Inhalt

Namensänderung

  • Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. eines früher geführten Familiennamens nach Scheidung einer Ehe oder Tod des Ehegatten möglich
  • Erklärung eines gemeinsamen Ehenamens, wenn dieser bei der Eheschließung nicht bestimmt wurde
  • Voranstellung/ Anfügung des Geburtsnamens bzw. eines früher geführten Familiennamens zum Ehenamen; sowie der Widerruf der vorgenannten Erklärung - eine erneute Erklärung ist nicht zulässig

Diese Erklärungen können vom Standesamt des Wohnsitzes, sowie vom Eheschließungsstandesamt entgegengenommen werden. Die Namensänderung wird allerdings erst nach Eingang beim Eheschließungsstandesamt wirksam.

Informationen auf einen Blick

Gebühren
  • 21 Euro
  • Die Gebühren für die Bescheinigung über eine Namensänderung betragen 9 Euro
Benötigte Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
Zugeordnete Lebenslagen
  • Familie,
  • Heiraten,
  • Namensänderung