Rathaus & Bürger
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Reisepass
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Tamara Siebert
Tel.: 02826/ 79-43
tamara.siebert@kranenburg.de Klever Straße 4
47559 Kranenburg -
Susanne Wittner
Tel.: 0 28 26 / 79-40
Susanne.Wittner@kranenburg.de Klever Straße 4
47559 Kranenburg -
Adele Resing
Tel.: 0 28 26 / 79-41
adele.resing@kranenburg.de Klever Straße 4
47559 Kranenburg
Informationen zur Antragstellung
- Die Beantragung eines Reisepasses ist grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung möglich. Die persönliche Vorsprache ist zwingend - unter Vorlage von Identitätsnachweisen (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass mit Lichtbild) - erforderlich.
- Ferner wird für die Beantragung ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto, sowie die Geburtsurkunde und ggfs. zusätzlich die Eheurkunde (bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Antragstellern) benötigt.
- Ab Vollendung des 18. Lebensjahres ist der/die Antragsteller/in in Bezug auf die Beantragung eines Reisepasses handlungsfähig und somit allein antragsberechtigt.
- Ist ein Betreuer für den Wirkungskreis des Aufenthaltsbestimmungsrechts bestellt, kann nur er den Antrag stellen. Er hat sich auszuweisen und die Bestellungsurkunde vorzulegen. Gleichwohl ist das persönliche Erscheinen der betreuten Person erforderlich.
- Die Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige vor Vollendung des 18. Lebensjahres obliegt der Person, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen hat. Im Falle des gemeinsamen Sorgerechts bedarf es der Beantragung beider Elternteile. Die Vorsprache eines Elternteils ist ausreichend, sofern die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils dabei vorgelegt wird. Die Sorgeberechtigten haben sich ebenfalls auszuweisen. Das Kind als Antragsteller muss in jedem Fall persönlich erscheinen und ab dem 6. Lebensjahr Fingerabdrücke und ab dem 10. Lebensjahr auch eine Unterschrift leisten.
- Sofern ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt, so ist ein aktueller Nachweis vorzulegen.
Hinweise zur Abholung
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt, und kann so frühestens ca. 3 - 4 Wochen nach der Antragstellung ausgehändigt werden. Die Aushändigung kann an den Antragsteller/die Antragstellerin oder an eine bevollmächtigte Person erfolgen. Auch der/die Sorgeberechtigte benötigt von der Ausweisinhaberin/dem Ausweisinhaber eine entsprechende Vollmacht, wenn sie/er das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Eine Übersendung des Reisepasses auf dem Postweg ist nicht zulässig.
Weiterführende Informationen
Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie auf www.auswaertiges-amt.de (Rubrik: Länder, Reisen, Sicherheit)
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.
Die Abgabe eines Fingerabdruckes ist seit dem 01.11.2007 vorgeschrieben.
Informationen auf einen Blick
- Gebühren
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- unter 24 Jahren: 37,50 Euro
- (6 Jahre gültig)
- über 24 Jahre: 60,00 Euro
- (10 Jahre gültig)
- Zugeordnete Lebenslagen
- Familie,
- Freizeit,
- Heiraten,
- Reisen,
- Wohnen