Rathaus & Bürger

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Sterbefall

Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.

Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen. Ist dies ein Sonnabend, so muss die Anzeige an dem darauf folgenden Werktag erstattet werden.

Bei der Anzeige des Sterbefalles ist die Todesbescheinigung (ausgefüllt und unterschrieben durch den feststellenden Arzt) vorzulegen. Bei amtlicher Ermittlung, z.B. bei gewaltsamem Tod, Unglücksfall... ist zusätzlich die schriftliche Anzeige der Kreispolizeibehörde erforderlich.

Desweiteren sind alle vorhandenen Urkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Personalausweis etc.) des/ der Verstorbenen vorzulegen.

Der Anzeigende muss durch Personalausweis oder Reisepass seine Identität nachweisen, sofern er nicht persönlich bekannt ist.

Informationen auf einen Blick

Gebühren
  • die Anzeige des Sterbefalls ist kostenlos
Zugeordnete Lebenslagen
  • Familie,
  • Tod