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Erläuterungen zum Bescheid über Steuern und sonstige Abgaben 2025
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Finanzmanagement/ Steueramt
Tel.: 0 28 26 / 79-22
finanzmanagement@kranenburg.de Klever Straße 4
47559 Kranenburg
Die Steuer- und Abgabenbelastung berechnet sich für das Jahr 2025 bei einem Referenzhaushalt mit vier Personen, die ein Abfallgefäß in der Mindestgröße von 80 Litern vorhalten, 200 cbm Schmutzwasser, 200 qm befestigter Niederschlagsfläche, 20 Frontmeter Straßenreinigung und Winterdienst veranlagt werden auf einen Betrag von insgesamt 803,20 EUR. Dies entspricht einer Jahreserhöhung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 65,50 EUR bzw. 8,8 %.
Im Zuge der Grundsteuerreform wurde jedes Grundstück zum 01.01.2025 neu bewertet. Aufgrund der hieraus resultierenden individuellen Messbeträge, ist ein Vergleich zum Vorjahr nicht aussagekräftig. Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 476 v.H. und verringert sich um 25 v.H. zum Vorjahr.
Hinweis zur Abrechnung der Kanalbenutzungsgebühren:
Mit dem Bescheid über Steuern und Abgaben 2025 werden zum einen die Vorauszahlungen auf die Schmutzwassergebühren für das Jahr 2025 berechnet. Zum anderen werden nunmehr die Schmutzwassergebühren für das Jahr 2024 entsprechend der tatsächlichen Wasserverbräuche unter Berücksichtigung der hierauf im Jahr 2024 geleisteten Vorauszahlungen endgültig abgerechnet. Die Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2025 werden dementsprechend unter Berücksichtigung der im Jahr 2025 geleisteten Vorauszahlungen erst im Jahr 2026 endgültig abgerechnet.
Weitere Erläuterungen zu den einzelnen Gebührenarten können dem beigefügten Erläuterungszettel entnommen werden.