Rathaus & Bürger

Inhalt

Kommunalwahl

Am 13.09.2020 fanden in Nordrhein-Westfalen die letzten Kommunalwahlen statt. In Kranenburg wurden vier eigenständige Wahlen durchgeführt:

zur Wahlergebnispräsentation von:

Bürgermeister
Rat
Landrat
Kreistag

in der Gemeinde Kranenburg.

Kommunalwahlen finden grundsätzlich alle fünf Jahre statt, das nächste Mal am 14. September 2025. Die nächste Landratswahl findet aufgrund einer vorzeitig durchgeführten Wahl im Jahr 2022 erst im Jahr 2030 statt.

zur Wahlergebnispräsentation von:

Landratswahl vom 27.11.2022
Stichwahl vom 11.12.2022

 

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist, wer

1. am Wahltag Deutscher im Sinne des Art. 116 Grundgesetz ist oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzt,
2. das 16. Lebensjahr vollendet hat,
3. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat und
4. nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wichtig: Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach melderechtlichen Vorschriften von der Meldepflicht befreit sind, sind auf Antrag in das Wählerverzeichnis einzutragen, der bis zum 16. Tag vor der Wahl zu stellen ist.

Wer/ Was wird gewählt?

Wahl des Gemeinderates

Für die Wahl der kommunalen Vertretung wurde das Kranenburger Gemeindegebiet bei den letzten Kommunalwahlen in 14 Wahlbezirke eingeteilt. Jede/r Wähler/in wählte eine/n Wahlbezirksbewerber/in des eigenen Wahlbezirks und mit dieser einen Stimme gleichzeitig die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe, für die der/ die Wahlbezirksbewerber/in aufgestellt ist. Welche Bereiche zu welchem Ratswahlbezirk gehören, ist in dieser Karte aufgelistet. Es wurden insgesamt 28 Vertreter der Gemeinde Kranenburg in den Gemeinderat gewählt, davon 14 in den Wahlbezirken direkt (Wahlbezirksbewerber) und 14 aus der Reserveliste auf der Basis des prozentualen Ergebnisses der Partei oder Wählergruppe.

Wahl des Kreistages

Bei der Wahl des Kreistages wird die Vertretung des Kreises Kleve gewählt, die nach den gleichen Grundsätzen stattfindet. Das Kreiswahlgebiet ist in 27 Wahlbezirke eingeteilt, wovon auf Kranenburg der Kreiswahlbezirk 1 entfällt.

Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin

Die Bürgermeisterwahl wird nach den Grundsätzen der „Mehrheitswahl" durchgeführt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht kein/e Bewerber/in mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, kommt es zwei Wochen nach der Wahl zu einer Stichwahl unter den beiden Bewerbern/ Bewerberinnen, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmzahlen erhalten haben.

Wahl des Landrats/ der Landrätin

Für die Landratswahl gelten dieselben Grundsätze wie für die Bürgermeisterwahl. Die bei den Kommunalwahlen 2020 gewählte Landrätin des Kreises Kleve, Frau Silke Gorißen, wurde zur Ministerin des Landeskabinetts des Landes Nordrhein-Westfalen ernannt. Daher wurde die Neuwahl für das Amt der Landrätin/ des Landrates für den Kreis Kleve erforderlich. Die Wahl erfolgte am 27.11.2022 und fand ihren Abschluss in der Stichwahl am 11.12.2022. Der Bewerber Christoph Gerwers wurde zum Landrat gewählt. Seine Amtszeit läuft nun bis 2030. Daher wird bei den bevorstehenden Kommunalwahlen im Jahr 2025 die Landratswahl nicht durchgeführt.