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Landratswahl 2022

Wahl einer Landrätin/ eines Landrates am 27.11.2022

Die bei der Kommunalwahl 2020 gewählte Landrätin des Kreises Kleve, Frau Silke Gorißen, wurde zur Ministerin des Landeskabinetts des Landes Nordrhein-Westfalen ernannt. Daher ist eine Neuwahl durchzuführen. Als Termin für die Neuwahl ist Sonntag, 27.11.2022, festgesetzt worden. Zu den weiteren Grundsätzen der Wahl wird auf die nachfolgenden allgemeinen Ausführungen zur Kommunalwahl hingewiesen.

Kommunalwahl 2020

Am Sonntag, den 13.09.2020 fanden in NRW die Kommunalwahlen statt. In Kranenburg wurden vier eigenständige Wahlen durchgeführt: Die Rats- und Bürgermeisterwahl im Wahlgebiet der Gemeinde Kranenburg und die Kreistags- und Landratswahl im Wahlgebiet des Kreises Kleve. Für jede dieser Wahlen konnten Wahlberechtigte jeweils eine Stimme abgeben in Ihrem Wahllokal. Der Wahllokalfinder zeigt Ihnen an, wo genau sich Ihr Wahllokal befindet.

A.    Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist, wer

  1. am Wahltag Deutscher im Sinne des Art. 116 Grundgesetz ist oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzt,
  2. das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  3. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (28.08.2020) in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat und
  4. nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
  • Wichtig: Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach melderechtlichen Vorschriften von der Meldepflicht befreit sind, sind auf Antrag in das Wählerverzeichnis einzutragen, der bis zum 16. Tag vor der Wahl (= 28.08.2020) zu stellen ist.

B.     Wer/ Was wird gewählt?

a.      Wahl des Gemeinderates

Für die Wahl der kommunalen Vertretung wurde das Kranenburger Gemeindegebiet in 14 Wahlbezirke eingeteilt. Jede/r Wähler/in wählt eine/n Wahlbezirksbewerber/in des eigenen Wahlbezirks und mit dieser einen Stimme gleichzeitig die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe, für die der/ die Wahlbezirksbewerber/in aufgestellt ist. Welche Bereiche nunmehr zu welchem Ratswahlbezirk gehören, ist in der folgenden Karte aufgelistet.

Wahlbezirkseinteilung Kommunalwahl 2020 als PDF

Wahlbezirkseinteilung Grafik

Es werden insgesamt 28 Vertreter der Gemeinde Kranenburg in den Gemeinderat gewählt, davon 14 in den Wahlbezirken direkt (Wahlbezirksbewerber) und 14 aus der Reserveliste auf der Basis des prozentualen Ergebnisses der Partei oder Wählergruppe.

Erhält eine Partei mehr Wahlbezirksmandate (Direktmandate), als ihr nach dem Stimmenanteil zustehen, werden weitere Sitze aus den Reservelisten im Wege der sog. Aufstockung zugeteilt, soweit dies zur Erzielung eines vollständigen Verhältnisausgleichs erforderlich ist.

b.      Wahl des Kreistages

Bei der Wahl des Kreistages wird die Vertretung des Kreises Kleve gewählt, die nach den gleichen Grundsätzen stattfindet. Das Kreiswahlgebiet ist in 27 Wahlbezirke eingeteilt, wovon auf Kranenburg der Kreiswahlbezirk 1 entfällt.

c.      Wahl des Bürgermeisters

Die Bürgermeisterwahl wird nach den Grundsätzen der „Mehrheitswahl" durchgeführt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht kein/e Bewerber/in mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, kommt es zwei Wochen nach der Wahl zu einer Stichwahl unter den beiden Bewerbern/ Bewerberinnen, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmzahlen erhalten haben.

d.       Wahl des Landrats

Für die Landratswahl gelten dieselben Grundsätze wie für die Bürgermeisterwahl.

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