Bauen & Wirtschaft

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Bauleitplanung

Der Aufgabenbereich der Stadtplanung und Stadtentwicklung erstreckt sich über die Bereiche Wohnungsbau, Gewerbe- und Industrieflächen, Anlagen für Handel und Dienstleistungen, Gemeinbedarfsanlagen, Freizeitanlagen, Verkehrsanlagen, Anlagen für die Ver- und Entsorgung sowie den Natur- und Landschaftsschutz und das Grünanlagennetz. Das zentrale Instrument der Stadtentwicklung ist die Bauleitplanung. Sie ist zweistufig aufgebaut und besteht aus dem Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und den Bebauungsplänen. Die rechtlichen Vorgaben für die Bauleitplanung ergeben sich im Wesentlichen aus dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Während der Flächennutzungsplan flächendeckend für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt wird und die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen darstellt, werden Bebauungspläne für Teile des Gemeindegebiets aufgestellt und konkretisieren die Darstellungen aus dem Flächennutzungsplan. Sie werden als Satzungen beschlossen und sind Rechtsgrundlage für die Baugenehmigungen. Im Zuge der Aufstellung oder Änderung der Bauleitpläne können Sie sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung informieren und haben hierbei die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken vorzubringen.

Eine Übersicht aller derzeit gültigen Bebauungspläne der Gemeinde Kranenburg finden Sie im GeoPortal Niederrhein. Alle im GeoPortal Niederrhein gezeigten Angaben, Darstellungen und sonstigen Dokumente zu den Bebauungsplänen dienen lediglich der Information. Verbindliche oder rechtlich bindende Auskünfte können nur auf Grundlage der Originalunterlagen vom Bauamt der Gemeinde Kranenburg oder der Bauaufsicht des Kreises Kleve erteilt werden.